Corona

Zu den Fakten: Zur Zeit haben auch unsere Ausbildungsstätten geschlossen. Unsere Auszubildende sind weder in der Berufsschule noch in der überbetrieblichen Werkstatt.

Ein Auszubildender unseres Betriebes hätte jetzt eine Zwischenprüfung zu absolvieren. Dieser Tage bekam ich die Nachricht, dass diese Zwischenprüfung quasi als abgelegt gilt, obwohl sie nicht stattgefunden hat. Corona ist die Begründung. Ich finde diese Entscheidung nicht klug. Sicherlich gibt es Argumente dafür, dass die Zwischenprüfung nicht stattfinden kann.

Aufgaben einer Zwischenprüfung

Doch man sollte sich auch bewusst machen, welche Funktion die Zwischenprüfung hat:

  • Motivation für den Auszubildenden
  • Spiegel für den Lernfortschritt
  • Hinweis auf Potentiale

Aus diesen Überlegungen heraus und der Tatsache, dass vor Ort keine Zwischenprüfungen stattfinden können, braucht es in dieser Situation eine neue kreative Lösung.

Bei dieser Lösung sollten alle Beteiligte mitwirken und sich dafür einsetzen, dass der Auszubildende gefordert und gefördert wird. Ich bin gespannt, ob wir mit Hilfe der Schule und der überbetrieblichen Lehrwerkstatt die Prüfung in unserem Betrieb simulieren können.

Und wer meine Stimme hören möchte, darf gerne meinem Podcast lauschen!